Was muss ich beachten, damit mein Testament gültig ist? Wie frei bin ich in meiner Nachlassregelung? Wir beantworten Ihnen diese und weitere wichtige Fragen rund um das Testament.
Berechnen Sie rasch, einfach und anonym den gesetzlichen Pflichtteil auf Ihren Nachlass und wer darauf Anspruch hat. So erfahren Sie, welcher Erbteil frei verfügbar ist. In einem Testament halten Sie fest, wem Sie diesen Erbteil vermachen möchten.
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Damit Ihr letzter Wille umgesetzt wird, muss Ihr Testament rechtlich gültig sein. In der Schweiz gibt es zwei rechtlich gültige Testamentsformen.
Das eigenhändige Testament (ZGB Art. 505) schreiben Sie vom Anfang bis zum Schluss von Hand. Am Ende notieren Sie das Datum und unterschreiben das Dokument.
Prüfen Sie Ihre Sätze sorgfältig, um Missverständnisse zu vermeiden. Unklare Formulierungen können im schlimmsten Fall zu Streit unter den Erben führen. Aussagen wie «Meine Nichte Anna soll das Haus bekommen» lassen sich unterschiedlich interpretieren: Zu welchen Bedingungen kann Anna das Haus übernehmen? Muss sie die anderen Erben auszahlen?
Am besten lassen Sie Ihr Testament von einem Notar, einem Anwalt oder einer anderen Fachperson kontrollieren, um solche Stolpersteine zu vermeiden.
Je nach persönlicher Situation ist es sinnvoll, Ihrem Testament eine ärztliche Bescheinigung Ihrer Urteilsfähigkeit beizulegen. Dies verhindert zum Beispiel bei einer beginnenden Demenz-Erkrankung, dass Ihr Testament aufgrund der Krankheit als ungültig erklärt wird.
Das öffentliche Testament (ZGB Art. 499) verfassen Sie nicht eigenhändig, sondern gemeinsam mit einem Notar oder einer Urkundsperson. Zum Schluss beurkunden der Notar und zwei Zeugen das Testament. Diese Zeugen dürfen weder mit Ihnen verwandt sein, noch in Ihrem Testament erwähnt werden.
Die Zeugen bestätigen mit ihrer Unterschrift Ihre Urteilsfähigkeit, ohne den Inhalt des Testaments zu kennen.
Das öffentliche Testament hinterlegen Sie nach Abschluss bei der zuständigen Amtsstelle, zum Beispiel dem Erbschaftsamt oder einem Notariat.
Grundsätzlich entscheiden Sie selbst, wo Sie Ihr Testament aufbewahren. Damit es nach Ihrem Tod berücksichtigt werden kann, muss es aber gefunden werden.
Auch ein eigenhändiges Testament können Sie zur Aufbewahrung an das zuständige Amt übergeben. Sie können aber auch eine Person Ihres Vertrauens, Ihren Notar, Anwalt oder Ihre Bank bitten, das Testament für Sie aufzubewahren.
Die Pflichtteile sind im ZGB Art. 470 ff geregelt. Über den restlichen Teil Ihres Nachlasses können Sie frei bestimmen. In Ihr Testament können Sie sowohl natürliche als auch juristische Personen wie Firmen, Vereine und Stiftungen aufnehmen. Dies können Sie auf zwei Arten tun:
Für viele gemeinnützige Stiftungen sind Beiträge aus Erbschaften überlebenswichtig. Erbschaften an gemeinnützige Stiftungen sind steuerbefreit. Ihr Beitrag kommt also vollumfänglich dem von Ihnen gewählten Zweck zugute. Wie Sie eine Organisation in Ihrem Testament berücksichtigen, erfahren Sie hier.
Was muss ich beachten, damit mein Testament gültig ist? Wie frei bin ich in meiner Nachlassregelung? In unserer Broschüre werden diese und weitere wichtige Fragen rund um das Testament beantwortet.
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